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 Schwerbehindertenparkausweis

Schwerbehinderten Menschen (Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" oder „BL") sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbarer Funktionsstörung können Schwerbehindertenparkausweise erteilt werden.
Parkplätze für behinderte Menschen sind auf Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.
Der Ausweis berechtigt bspw. zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, in Haltverbotszonen, auf Bewohnerparkplätzen und in Bereichen von Parkscheinautomaten, ohne jegliche Gebühr zu entrichten.

Schwerbehinderten Menschen, die nicht unter die sogenannte "aG-Regelung" fallen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung erteilt werden (orangefarbener Parkausweis). Der orangefarbene Parkausweis berechtigt jedoch nicht, Parkplätze für schwerbehinderte Menschen zu nutzen. Die gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür werden durch das Einholen einer Stellungnahme beim Landrat des Kreises Heinsberg, Amt für Soziales und Senioren, geprüft.

Rechtsgrundlagen

§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO

Voraussetzungen

  • gültiger Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ oder „Bl“
  • Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Heinsberg

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag „aG“ oder „Bl“
  • aktuelles Passfoto

Hinweise und Besonderheiten

Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt nicht zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen.

Weitere Informationen

Der Schwerbehindertenparkausweis wird so lange ausgestellt, wie der Schwerbehindertenausweis mit den jeweiligen Merkzeichen gültig ist. Ist dieser unbefristet gültig, wird der Ausweis mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgehändigt.

Verfahrensablauf

Zur Antragstellung soll grundsätzlich persönlich vorgesprochen werden. Ist im Einzelfall eine persönliche Vorsprache nicht möglich, kann der Antrag auch durch einen Bevollmächtigten gestellt werden.

Zuständige Einrichtung

Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Julian Bronckhorst:
Tel: 02452 14-3018
Herr Udo Schmitz:
Tel: 02452 14-3019
Frau Sandra Houben:
Tel: 02452 14-3026
Schwerbehindertenparkausweis

Schwerbehinderten Menschen (Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" oder „BL") sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbarer Funktionsstörung können Schwerbehindertenparkausweise erteilt werden.
Parkplätze für behinderte Menschen sind auf Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.
Der Ausweis berechtigt bspw. zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, in Haltverbotszonen, auf Bewohnerparkplätzen und in Bereichen von Parkscheinautomaten, ohne jegliche Gebühr zu entrichten.

Schwerbehinderten Menschen, die nicht unter die sogenannte "aG-Regelung" fallen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung erteilt werden (orangefarbener Parkausweis). Der orangefarbene Parkausweis berechtigt jedoch nicht, Parkplätze für schwerbehinderte Menschen zu nutzen. Die gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür werden durch das Einholen einer Stellungnahme beim Landrat des Kreises Heinsberg, Amt für Soziales und Senioren, geprüft.

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag „aG“ oder „Bl“
  • aktuelles Passfoto

Der Schwerbehindertenparkausweis wird so lange ausgestellt, wie der Schwerbehindertenausweis mit den jeweiligen Merkzeichen gültig ist. Ist dieser unbefristet gültig, wird der Ausweis mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgehändigt.

Ausweis für Schwerbehinderte, Parkerleichterung, blauer Parkausweis, oranger Parkausweis https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9385/show
Rechts- und Ordnungsamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Herr

Julian

Bronckhorst

403

02452 14-3018

Herr

Udo

Schmitz

403

02452 14-3019

Frau

Sandra

Houben

403

02452 14-3026