Suche
Hier können Sie nach Dienstleistungen suchen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit über den Menüpunkt „Dienstleistungen A-Z“ direkt die gewünschte Leistung auszuwählen.
BIS: Suche und Detail
Suche ...
Bestattungsantrag
Für die Bestattung bzw. Beisetzung stehen im Stadtgebiet 17 Friedhöfe zu Verfügung.
Auf diesen besteht die Möglichkeit der Bestattung in Reihengräbern, Wahlgräbern, Wiesenwahlgräbern sowie Urnenwahlgräbern.
Anonyme Bestattungen sind nur auf den Friedhöfen in Heinsberg und Oberbruch möglich.
Rechtsgrundlagen
- Bestattungsgesetz NRW
- Friedhofsatzung der Stadt Heinsberg
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Heinsberg
Unterlagen
- Antrag auf Beisetzung
- Sterbeurkunde
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der derzeit geltenden Friedhofs- und Gebührensatzung.
Zuständige Einrichtung
Tiefbauamt - Friedhofswesen
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: friedhofsamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Für die Bestattung bzw. Beisetzung stehen im Stadtgebiet 17 Friedhöfe zu Verfügung.
Auf diesen besteht die Möglichkeit der Bestattung in Reihengräbern, Wahlgräbern, Wiesenwahlgräbern sowie Urnenwahlgräbern.
Anonyme Bestattungen sind nur auf den Friedhöfen in Heinsberg und Oberbruch möglich.
- Bestattungsgesetz NRW
- Friedhofsatzung der Stadt Heinsberg
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Heinsberg
- Antrag auf Beisetzung
- Sterbeurkunde