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 Bestattungsantrag

Für die Bestattung bzw. Beisetzung stehen im Stadtgebiet 17 Friedhöfe zu Verfügung.

Auf diesen besteht die Möglichkeit der Bestattung in Reihengräbern, Wahlgräbern, Wiesenwahlgräbern sowie Urnenwahlgräbern.

Anonyme Bestattungen sind nur auf den Friedhöfen in Heinsberg und Oberbruch möglich.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Antrag auf Beisetzung
  • Sterbeurkunde

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der derzeit geltenden Friedhofs- und Gebührensatzung.

Zuständige Einrichtung

Tiefbauamt - Friedhofswesen
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: friedhofsamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Schmitz:
Tel: 02452 14-6615