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Genehmigung von Grabmalen u. Grabeinfassungen
Gemäß §§ 17 bis 21 der derzeit geltenden Friedhofssatzung der Stadt Heinsberg bedarf jegliche Errichtung und Veränderung von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Heinsberg der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Hierbei zu beachten, dass nur der Nutzungsberechtigte der Grabstätte antragsberechtigt ist.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Grabmalantrag 2-fach
- Zeichnung der Grabmalanlage 2-fach
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der derzeit geltenden Friedhofs- und Gebührensatzung.
Zuständige Einrichtung
Tiefbauamt - Friedhofswesen
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: friedhofsamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Gemäß §§ 17 bis 21 der derzeit geltenden Friedhofssatzung der Stadt Heinsberg bedarf jegliche Errichtung und Veränderung von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Heinsberg der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Hierbei zu beachten, dass nur der Nutzungsberechtigte der Grabstätte antragsberechtigt ist.
- Grabmalantrag 2-fach
- Zeichnung der Grabmalanlage 2-fach