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 Klimaschutzmanagement - Förderprogramm ,,Klimaschutz und Klimafolgenanpassung"

Das Thema Klimaschutz besitzt schon seit Jahren eine große Relevanz bei der Stadt Heinsberg. Diesbezüglich wurden schon verschiedene Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen in den letzten Jahren durchgeführt.

Um weitere Maßnahmen umsetzen zu können wurde am 15.12.2021 einstimmig durch den Rat der Stadt Heinsberg das integrierte Klimaschutzkonzept auf den Weg gebracht.

Mittels des integrierten Klimaschutzkonzeptes beabsichtigt die Stadt Heinsberg in den kommenden Jahren die Treibhausgasemission in der Stadt weiter zu reduzieren und somit einen Beitrag zur angestrebten Klimaneutralität des Bundes bis 2045 zu leisten.

Dabei bildet das Konzept eine wichtige Grundlage für den kommunalen Klimaschutz. Es zeigt Handlungsoptionen auf, die es ermöglichen die Treibhausgasemissionen, auf verschiedene Art und Weise zu reduzieren. Hierzu plant die Stadt Heinsberg verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel den Ausbau des Radwegenetzes, um den Radverkehrsanteil zu erhöhen.

Das integrierte Klimaschutzkonzept wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitative der Bundesregierung unter dem Förderzeichen 03K10403 mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.

Förderprogramm ,,Klimaschutz und Klimafolgenanpassung"

Mit dem Förderprogramm stößt die Stadt Heinsberg die Umsetzung der Haus- und Dachflächenbegrünung an, um Gebäude nicht nur aufzuwerten, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Sie gewährt im Rahmen dieser Richtlinie Zuwendungen, die zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes und der ökologischen Qualität beitragen. Die Begrünung von Gebäuden wird dazu führen, dass sich das Stadtklima verbessert, das Wohnumfeld aufgewertet und die Biodiversität im Stadtgebiet gesteigert wird. Die sommerliche Hitzebelastung kann mit diesen Maßnahmen lokal verringert und die Luftfeuchtigkeit erhöht werden.

Darüber hinaus erfolgt eine kostenfreie Verteilaktion von Baum- und Heckenpflanzen durch die Stadt Heinsberg. Mit der Aktion soll ein weiterer, gemeinsamer Schritt unternommen werden, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Bei den zu verteilenden Bäumen und Heckenpflanzen wird darauf geachtet, dass heimische, tief wurzelnde Bäume und trockenheitsresistente Hecken ausgegeben werden.

Ein ebenfalls wichtiger Baustein zu einer klimafreundlichen Stadt ist die Erzeugung erneuerbarer Energien, hierbei vor allem Strom. Die Stadt Heinsberg möchte hierzu ihren Beitrag leisten und ermöglicht mit dem vorliegenden Förderprogramm die Unterstützung beim Erwerb einer Photovoltaikanlage oder eines Steckersolargerätes (Balkonkraftwerk).

Wichtige Information:

Derzeit können keine Anträge mehr für die Förderung von Photovoltaikanlagen gestellt werden, da das dafür bereitgestellte Fördervolumen ausgeschöpft ist.

Die Förderung zum Erwerb und zur Installation von Photovoltaikanlagen wird gegebenenfalls, vorbehaltlich der Haushaltsberatungen, im kommenden Jahr 2025 wieder möglich sein.

Darüber wird die Stadt Heinsberg dann gesondert informieren.

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Derzeit können Anträge für die kostenlose Abholung von Bäumen und Heckenpflanzen nicht mehr berücksichtigt werden, da das bereitgestellte Fördervolumen ausgeschöpft ist.

Anträge für die kostenlose Abholung von Bäumen und Heckenpflanzen werden gegebenenfalls, vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln , im kommenden Jahr 2025 wieder möglich sein.

Darüber wird die Stadt Heinsberg zu gegebener Zeit gesondert informieren.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Förderprogramm ,,Klimaschutz und Klimafolgenanpassung" der Stadt Heinsberg

Voraussetzungen

Das Förderprogramm ,,Klimaschutz und Klimafolgeanpassung" ist gültig für das Stadtgebiet Heinsberg.

Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Stadtgebiet Heinsberg.

Unterlagen

  • Vollständige Antragsunterlagen
  • In den Richtlinien vermerkte Nachweise

Fristen

Förderbeginn am 01.04.2024 (Die Antragsvordrucke stehen ab diesem Zeitpunkt unter Downloads zur Verfügung)

Fristablauf: fortlaufend bis die Fördermittel ausgeschöpft sind

Kosten

Fördervolumen: 40.000 €

Verfahrensablauf

Antragstellung notwendig.

Zur Bearbeitung des Antrages sind alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorzulegen.

Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt durch einen schriftlichen Zuwendungsbescheid der Stadt Heinsberg. Die Höhe der Zuwendung wird auf Basis der Angaben im Antragsformular ermittelt.

Rechtsbehelf

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.