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 Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht, Unterhaltsverpflichtung)

Das Jugendamt der Stadt Heinsberg beurkundet:

  • Die Anerkennung der Vaterschaft und Zustimmung der Mutter, dies ist vor und nach der Geburt möglich (diese Beurkundung ist grundsätzlich auch beim Standesamt möglich).
  • Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern, dies ist vor und nach der Geburt möglich.
  • Die Verpflichtung zum Kindesunterhalt (Unterhaltstitulierung).

Die Beurkundung kann online beantragt werden.

Unterlagen

Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt.

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Zuständige Einrichtung

Jugendamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: jugendamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Monika Hermanns:
Tel: 02452 14-5111
Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht, Unterhaltsverpflichtung)

Das Jugendamt der Stadt Heinsberg beurkundet:

  • Die Anerkennung der Vaterschaft und Zustimmung der Mutter, dies ist vor und nach der Geburt möglich (diese Beurkundung ist grundsätzlich auch beim Standesamt möglich).
  • Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern, dies ist vor und nach der Geburt möglich.
  • Die Verpflichtung zum Kindesunterhalt (Unterhaltstitulierung).

Die Beurkundung kann online beantragt werden.

Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt.

Beurkundung, Vaterschaft, Sorgerecht, https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7594/show
Jugendamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Monika

Hermanns

Gebäude: Apfelstraße 48, Raum: 5

02452 14-5111