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Sicherheit bei Veranstaltungen
Veranstaltungen stellen aufgrund ihrer besonderen Gefährdungspotentiale für eine Vielzahl von Menschen, auch eine Herausforderung für die Ordnungsbehörden dar. Das Thema Veranstaltungssicherheit findet im Laufe der letzten Jahre, besonders im Nachgang zu den tragischen Ereignissen der Loveparade 2010, eine immer größere Beachtung. Sicherheitsanforderungen, die früher als nachrangig empfunden wurden, werden heute als selbstverständlich angesehen.
Die Planung von Veranstaltungen jeglicher Art beginnt mit der Analyse der bekannten und zu erwartenden Gefährdungspotentiale. Die Definition des Gefährdungspotentials einer Veranstaltung kann nicht alleine an der zu erwartenden Besucherzahl festgemacht werden, sondern erfordert jeweils eine Einzelfallabschätzung. Entscheidend ist, ob- und in wie weit ein erhöhtes Gefährdungspotential vorliegt. Deswegen ist es für uns sehr wichtig, dass Sie uns als Veranstalter bereits frühzeitig in Ihre Planungen einbeziehen und uns umfassend über das Vorhaben informieren.
Es gibt viele unterschiedliche Arten von Veranstaltungen, die natürlich jeweils unterschiedliche Sicherheitsanforderungen notwendig machen. Ob eine Veranstaltung besondere Maßnahmen erforderlich macht - oder auch nicht, muss im Einzelfall durch die zuständige Ordnungsbehörde geprüft werden. Grundsätzlich sind dabei folgende Merkmale zu berücksichtigen:
- Anzahl der Besucher
- Veranstaltungsort
- Zielgruppe
- Flucht- und Rettungswege
- Brandsicherheitswache
- Sanitätswachdienst
- Sicherheitsdienst / Ordnungsdienst
- Infrastruktur
Nehmen Sie daher möglichst frühzeitig mit dem zentralen Ansprechpartner der Ordnungsbehörde Verbindung auf, um ein reibungsloses Genehmigungsverfahren bzw. eine schnelle Prüfung der Sicherheitskonzepte zu ermöglichen. Er steht Ihnen gerne auch schon zu Beginn der Planungsphase einer Veranstaltung als Fachberater zur Seite und versucht im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen für die möglichen Sicherheitsherausforderungen eine Lösung anzubieten.
Vor dem Beginn des Genehmigungsverfahrens, mindestens aber 3 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn benötigen wir von Ihnen umfassende Angaben zu der geplanten Veranstaltung, um Sie bestmöglich beraten zu können. Bei Großveranstaltungen ist ein Vorlauf von mindestens 6 Monaten erforderlich, um die Sicherheitsplanung mit allen zu beteiligenden Stellen abzustimmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass je nach Art und Größe der Veranstaltung auch die Vorgaben Sonderbauverordnung (SBauVO) zu beachten sind. Dies bedeutet, dass im Regelfall für solche Veranstaltungen neben der Vorlage eines Sicherheitskonzeptes auch die Durchführung eines baurechtlichen Genehmigungsverfahrens vorgeschrieben ist.
Zuständige Einrichtung
Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Veranstaltungen stellen aufgrund ihrer besonderen Gefährdungspotentiale für eine Vielzahl von Menschen, auch eine Herausforderung für die Ordnungsbehörden dar. Das Thema Veranstaltungssicherheit findet im Laufe der letzten Jahre, besonders im Nachgang zu den tragischen Ereignissen der Loveparade 2010, eine immer größere Beachtung. Sicherheitsanforderungen, die früher als nachrangig empfunden wurden, werden heute als selbstverständlich angesehen.
Die Planung von Veranstaltungen jeglicher Art beginnt mit der Analyse der bekannten und zu erwartenden Gefährdungspotentiale. Die Definition des Gefährdungspotentials einer Veranstaltung kann nicht alleine an der zu erwartenden Besucherzahl festgemacht werden, sondern erfordert jeweils eine Einzelfallabschätzung. Entscheidend ist, ob- und in wie weit ein erhöhtes Gefährdungspotential vorliegt. Deswegen ist es für uns sehr wichtig, dass Sie uns als Veranstalter bereits frühzeitig in Ihre Planungen einbeziehen und uns umfassend über das Vorhaben informieren.
Es gibt viele unterschiedliche Arten von Veranstaltungen, die natürlich jeweils unterschiedliche Sicherheitsanforderungen notwendig machen. Ob eine Veranstaltung besondere Maßnahmen erforderlich macht - oder auch nicht, muss im Einzelfall durch die zuständige Ordnungsbehörde geprüft werden. Grundsätzlich sind dabei folgende Merkmale zu berücksichtigen:
- Anzahl der Besucher
- Veranstaltungsort
- Zielgruppe
- Flucht- und Rettungswege
- Brandsicherheitswache
- Sanitätswachdienst
- Sicherheitsdienst / Ordnungsdienst
- Infrastruktur
Nehmen Sie daher möglichst frühzeitig mit dem zentralen Ansprechpartner der Ordnungsbehörde Verbindung auf, um ein reibungsloses Genehmigungsverfahren bzw. eine schnelle Prüfung der Sicherheitskonzepte zu ermöglichen. Er steht Ihnen gerne auch schon zu Beginn der Planungsphase einer Veranstaltung als Fachberater zur Seite und versucht im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen für die möglichen Sicherheitsherausforderungen eine Lösung anzubieten.
Vor dem Beginn des Genehmigungsverfahrens, mindestens aber 3 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn benötigen wir von Ihnen umfassende Angaben zu der geplanten Veranstaltung, um Sie bestmöglich beraten zu können. Bei Großveranstaltungen ist ein Vorlauf von mindestens 6 Monaten erforderlich, um die Sicherheitsplanung mit allen zu beteiligenden Stellen abzustimmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass je nach Art und Größe der Veranstaltung auch die Vorgaben Sonderbauverordnung (SBauVO) zu beachten sind. Dies bedeutet, dass im Regelfall für solche Veranstaltungen neben der Vorlage eines Sicherheitskonzeptes auch die Durchführung eines baurechtlichen Genehmigungsverfahrens vorgeschrieben ist.
Sicherheit, Veranstaltung, Feste, Konzerte https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/813430/showHerr
Yannic
Breuer
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