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 Kampfmittelüberprüfung

Bei Auffinden eines Kampfmittels ist zwingend Folgendes zu beachten:

  • Unverzüglich das Rechts- und Ordnungsamt verständigen, Tel.: 02452-143013. Außerhalb der Geschäftszeiten ist die Polizei, Tel. 110 zu informieren.
  • Kampfmittel keinesfalls berühren, anfassen etc.
  • Zugang zur Fundstelle bis zum Eintreffen des Ordnungsamts sichern

Insbesondere im 2. Weltkrieg wurde das Stadtgebiet Heinsberg schwer getroffen. Neben alliierter Luftangriffe fanden hier auch zahlreiche Bodenkampfhandlungen statt. Daher befinden sich noch zahllose Kampfmittel im Erdreich.

Es kann beim Rechts- und Ordnungsamt online (siehe Onlinedienstleistung) ein Antrag auf Luftbildauswertung vom Grundstückseigentümer gestellt werden. Diesem wird ein Auszug aus der Grundkarte 1:5000 mit dem sichtbar und klar markierten Flurstück beigefügt. In der Folge untersucht die zuständige Bezirksregierung anhand überlieferter Dokumente diese Fläche. Das weitere Vorgehen wird dann im Einzelnen mit dem Eigentümer besprochen.

Rechtsgrundlagen

Kampfmittelverordnung, ergänzende Vorschriften

Unterlagen

  • Antrag auf Luftbildauswertung (beantragt und unterzeichnet durch den Grundstückseigentümer oder einer beauftragten Person)
  • Kartenausschnitt 1:5000 aus der Grundkarte

Kosten

Die Überprüfung des Grundstücks (Luftbildauswertung) ist gebührenfrei. Eine evtl. Sondierung bzw. Räumung des Grundstücks ist kostenfrei, sofern es sich nicht um eine ehemalige Bundesliegenschaft handelt.

Siehe auch

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Zuständige Einrichtung

Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Schubert:
Tel: 02452 14-3013
Herr Heutz:
Tel: 02452 14-3038