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 Anforderung von Personenstandsurkunden

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (auch internationale) können Sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat.

Wenn Sie aktuelle Urkunden aus dem Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- oder Sterberegister benötigen, können Sie diese im Standesamt anfordern. Dafür müssen Sie sich mit einem Personalausweis, Reisepass oder anderem Ausweis mit Lichtbild ausweisen. Es können nur Urkunden für Personen ausgestellt werden, die in dem jeweiligen Register eingetragen sind, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Sollten Sie Urkunden im Auftrag einer anderen Person abholen, benötigen wir von dieser eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Ausweises. Sie können die gewünschte Urkunde bei Bedarf auch schriftlich per Post oder Fax anfordern. Wir senden Ihnen die gewünschte Urkunde mit einem Gebührenbescheid über die zu zahlenden Gebühren zu.

Fristen

Für die Benutzung der bei uns geführten Personenstandsregister und der damit verbundenen Ausstellung von Personenstandsurkunden sind folgende Fristen vorgesehen:

  • Geburtenregister der letzten 110 Jahre,
  • Eheregister der letzten 80 Jahre,
  • Sterberegister der letzten 30 Jahre.

Kosten

  • 10,00 Euro für die erste Urkunde
  • 5,00 Euro für jede weitere Urkunde

Zuständige Einrichtung

Standesamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: standesamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kirsten Bischofs:
Tel: 02452 14-3032
Frau Hannah Jentgens:
Tel: 02452 14-3033
Frau Anja Voßenkaul:
Tel: 02452 14-3035
Frau Carina Bendels:
Tel: 02452 14-3031
Frau Sara Oellers:
Tel: 02452 14-3036
Frau Sabine Jansen:
Tel: 02452 14-3034
Anforderung von Personenstandsurkunden

Wenn Sie aktuelle Urkunden aus dem Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- oder Sterberegister benötigen, können Sie diese im Standesamt anfordern. Dafür müssen Sie sich mit einem Personalausweis, Reisepass oder anderem Ausweis mit Lichtbild ausweisen. Es können nur Urkunden für Personen ausgestellt werden, die in dem jeweiligen Register eingetragen sind, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Sollten Sie Urkunden im Auftrag einer anderen Person abholen, benötigen wir von dieser eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Ausweises. Sie können die gewünschte Urkunde bei Bedarf auch schriftlich per Post oder Fax anfordern. Wir senden Ihnen die gewünschte Urkunde mit einem Gebührenbescheid über die zu zahlenden Gebühren zu.

  • 10,00 Euro für die erste Urkunde
  • 5,00 Euro für jede weitere Urkunde
Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Familienbuch, Eheurkunde, Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8915/show
Standesamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Kirsten

Bischofs

111

02452 14-3032

Frau

Hannah

Jentgens

114

02452 14-3033

Frau

Anja

Voßenkaul

112

02452 14-3035

Frau

Carina

Bendels

113

02452 14-3031

Frau

Sara

Oellers

110

02452 14-3036

Frau

Sabine

Jansen

110

02452 14-3034