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Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkenntnis
Die Vaterschaft bzw. die Mutterschaft können sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt der Stadt Heinsberg anerkannt werden.
Bei der Beurkundung der Vaterschaft bzw. der Mutterschaft müssen beide Elternteile anwesend sein. Eine Vaterschaft kann auch pränatal (vorgeburtlich) anerkannt werden. Wegen der Vielfältigkeit der zu beachtenden Vorschriften wenden Sie sich bitte an Ihr Standesamt.
Unterlagen
Für die Beurkundung der Vaterschaft oder der Mutterschaft benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile,
- Geburtsurkunden beider Elternteile,
- Nachweis des Familienstandes der Mutter.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.
Kosten
Gebührenfrei
Siehe auch
Zuständige Einrichtungen
Zuständige Kontaktpersonen
Bei der Beurkundung der Vaterschaft bzw. der Mutterschaft müssen beide Elternteile anwesend sein. Eine Vaterschaft kann auch pränatal (vorgeburtlich) anerkannt werden. Wegen der Vielfältigkeit der zu beachtenden Vorschriften wenden Sie sich bitte an Ihr Standesamt.
Für die Beurkundung der Vaterschaft oder der Mutterschaft benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile,
- Geburtsurkunden beider Elternteile,
- Nachweis des Familienstandes der Mutter.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.
Gebührenfrei
Kindsvater, Vater, Vaterschaft, Vaterschaftsanerkennung, Mutter, Mutterschaft, Kindesmutter, Mutterschaftsanerkennung https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8916/showFrau
Kirsten
Bischofs
111
Herr
Wolfgang
Robertz
114
Frau
Anja
Voßenkaul
112
Frau
Carina
Bendels
113
Frau
Sara
Oellers
110
Frau
Sabine
Jansen
110
Frau
Monika
Hermanns
Gebäude: Apfelstraße 48, Raum: 5
Frau
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Herr
Wolfgang
Robertz
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Carina
Bendels
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Frau
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Oellers
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Frau
Sabine
Jansen
110
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Monika
Hermanns
Gebäude: Apfelstraße 48, Raum: 5