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Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für natürliche Personen)
Sie benötigen einen Gewerbezentralregisterauszug für eigene Zwecke oder für eine Behörde.
Jede Person (natürliche oder juristische Person) kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen gewerberechtliche Entscheidungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen, erhalten.
Es wird zwischen dem Gewerbezentralregisterauszug für eigene (private) Zwecke und dem Auszug zur Vorlage bei einer Behörde unterschieden.
Den Antrag können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Einwohnermeldeamt stellen, wenn Sie in Heinsberg wohnen.
Wird ein Gewerbezentralregisterauszug für eine juristische Person, die ihren Betriebssitz in Heinsberg hat, benötigt, so kann dieser vom Geschäftsführer/gesetzlichen Vertreter persönlich beim Rechts- und Ordnungsamt –Gewerbeangelegenheiten beantragt werden.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz - Dienststelle Bundeszentralregister - in der Regel innerhalb von drei Wochen erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
Wenn Sie die Online-Funktion ihres Personalausweises eingeschaltet haben, können Sie Ihr Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauszug auch online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen. Die Beantragung erfolgt beim Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister)
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Unterlagen
Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
Kosten
Jeder Auszug aus dem Gewerbezentralregister kostet 13,00 €
Hinweise und Besonderheiten
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerberegister.
Siehe auch
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Zuständige Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sie benötigen einen Gewerbezentralregisterauszug für eigene Zwecke oder für eine Behörde.
Jede Person (natürliche oder juristische Person) kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen gewerberechtliche Entscheidungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen, erhalten.
Es wird zwischen dem Gewerbezentralregisterauszug für eigene (private) Zwecke und dem Auszug zur Vorlage bei einer Behörde unterschieden.
Den Antrag können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Einwohnermeldeamt stellen, wenn Sie in Heinsberg wohnen.
Wird ein Gewerbezentralregisterauszug für eine juristische Person, die ihren Betriebssitz in Heinsberg hat, benötigt, so kann dieser vom Geschäftsführer/gesetzlichen Vertreter persönlich beim Rechts- und Ordnungsamt –Gewerbeangelegenheiten beantragt werden.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz - Dienststelle Bundeszentralregister - in der Regel innerhalb von drei Wochen erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
Wenn Sie die Online-Funktion ihres Personalausweises eingeschaltet haben, können Sie Ihr Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauszug auch online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen. Die Beantragung erfolgt beim Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister)
Gewerbeordnung (GewO)
Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerberegister.
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9031/show