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Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für juristische Personen)
Sie benötigen einen Gewerbezentralregisterauszug für eigene Zwecke oder für eine Behörde.
Jede Person (natürliche oder juristische Person) kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen gewerberechtlichen Entscheidungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen, erhalten.
Es wird zwischen dem Gewerbezentralregisterauszug für eigene (private) Zwecke und dem Auszug zur Vorlage bei einer Behörde unterschieden.
Der Gewerbezentralregisterauszug für eine juristische Person, die ihren Betriebssitz in Heinsberg hat, kann vom Geschäftsführer/gesetzlichen Vertreter persönlich beim Rechts- u. Ordnungsamt – Gewerbeangelegenheiten beantragt werden.
Wird ein Gewerbezentralregisterauszug für eine natürliche Person benötigt, so kann dieser - bei einem Wohnsitz in Heinsberg - persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Rechts- u. Ordnungsamt – Einwohnermeldeamt beantragt werden.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz – Dienststelle Bundeszentralregister – in der Regel innerhalb von drei Wochen erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
Kosten
Jeder Auszug aus dem Gewerbezentralregister kostet 13,00 €.
Hinweise und Besonderheiten
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit Auskünften aus dem Gewerberegister.
Siehe auch
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Zuständige Einrichtung
Gewerbeamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: gewerbeamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sie benötigen einen Gewerbezentralregisterauszug für eigene Zwecke oder für eine Behörde.
Jede Person (natürliche oder juristische Person) kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen gewerberechtlichen Entscheidungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen, erhalten.
Es wird zwischen dem Gewerbezentralregisterauszug für eigene (private) Zwecke und dem Auszug zur Vorlage bei einer Behörde unterschieden.
Der Gewerbezentralregisterauszug für eine juristische Person, die ihren Betriebssitz in Heinsberg hat, kann vom Geschäftsführer/gesetzlichen Vertreter persönlich beim Rechts- u. Ordnungsamt – Gewerbeangelegenheiten beantragt werden.
Wird ein Gewerbezentralregisterauszug für eine natürliche Person benötigt, so kann dieser - bei einem Wohnsitz in Heinsberg - persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Rechts- u. Ordnungsamt – Einwohnermeldeamt beantragt werden.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz – Dienststelle Bundeszentralregister – in der Regel innerhalb von drei Wochen erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
Gewerbeordnung (GewO)
- Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit Auskünften aus dem Gewerberegister.
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9640/show