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Betriebskosten für Kindertagesstätten
OnlinedienstleistungBeschreibung
Tageseinrichtungen für Kinder erhalten vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Jugendamt der Stadt Heinsberg Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten (Personal- und Sachkosten.) Die Zuschüsse werden vom Stadtjugendamt Heinsberg bewilligt und ausgezahlt.
Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses. Der Antrag ist über KiBiz-Web zu stellen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Jugendamt
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- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
jugendamt@heinsberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02452 14-5121
-
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Telefon: 02452 14-5126
Tageseinrichtungen für Kinder erhalten vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Jugendamt der Stadt Heinsberg Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten (Personal- und Sachkosten.) Die Zuschüsse werden vom Stadtjugendamt Heinsberg bewilligt und ausgezahlt.
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses. Der Antrag ist über KiBiz-Web zu stellen.
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11301/show