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Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)
Beschreibung
Die Stadt Heinsberg hat für ihre Bürgerinnen und Bürger den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) im Jahr 2022 eingeführt. Die Aufgabenstellung des KOD umfasst schwerpunktmäßig die außendienstliche Kontrolle und eigenständige Durchsetzung der Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorschriften, insbesondere auf dem Gebiet der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Heinsberg.
Das konkrete Aufgabengebiet des KOD umfasst:
- Überwachung von Straßen und Anlagen im Stadtgebiet zur Verhinderung von Verschmutzungen und störendem Verhalten (wie zum Beispiel aggressivem Betteln, Lagern, Verrichtung der Notdurft, Nächtigen und Lärmen) sowie eigenständige Durchsetzung der Beseitigung von Störungen im öffentlichen Raum
- Verfolgung und Ahndung von Lärmbeschwerden sowie die eigenverantwortliche Durchsetzung der Beseitigung von Störungen auch in nicht öffentlichen Bereichen
- Überwachung und Durchsetzung der Anleinpflicht für Hunde insbesondere in städtischen Grünanlagen und Parks sowie Fußgängerbereichen
- Überwachung der Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen im Hause
- gemeinsame Streifengänge mit der Polizei
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Heinsberg
- Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen - Landes-Immisionsschutzgesetz (LImschG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Zuständige Einrichtungen
- Rechts- und Ordnungsamt
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- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
ordnungsamt@heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02452 14-3011
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Telefon: 02452 14-3026
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Telefon: 02452 14-3012