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Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa)

Beschreibung

Es handelt sich um ein niederschwelliges Betreuungsangebot im Kinderschutz für pädagogische Fachkräfte, die in Verdachtsmomenten eine externe, unabhängige Fallberatung/Analyse einer insoweit erfahrenen Fachkraft (InsoFa) in Anspruch nehmen möchten (§ 8b SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG). Das Beratungsangebot umfasst die Prozessbegleitung vom Erstgespräch bis zum Abschlussgespräch.

Zielgruppen:

Primäre Zielgruppe sind Lehrkräfte, Schulleitungen, Erzieherinnen/Erzieher und die weiteren pädagogischen Fachkräfte aus den jeweiligen Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie aus allen im Stadtgebiet Heinsberg befindlichen Kindertagesstätten. Darüber hinaus richtet sich das Beratungsangebot auch an Fachkräfte von freien Jugendhilfeträgern, die über keine eigene InsoFa verfügen oder bei denen eine pseudonymisierte Beratung nicht möglich ist.

 

Zuständige Kontaktperson:

Frau K. Abels-Esser

Caritasverband für die Region Heinsberg e. V.

Tel.: 02452-919086

E-Mail: insofa-heinsberg@caritas-hs.de

Die Entgegennahme einer Anfrage erfolgt werktäglich innerhalb von 24 Stunden. Die Beratung wird pseudonymisiert durchgeführt und entbindet die einbringende Person nicht von ihrer eigenen Verantwortung für das Kind bzw. die Jugendliche/den Jugendlichen.

Die Beratung:

  • erfolgt pseudonymisiert in Bezug auf das betroffene Kind,
  • kann persönlich oder telefonisch erfolgen,
  • unterstützt Sie bei der Einschätzung der Situation,
  • hilft Ihnen bei der Überlegung und Planung nächster Schritte,
  • informiert Sie über mögliche und geeignete Hilfsangebote,
  • informiert Sie über den Ablauf einer möglichen Kindeswohlgefährdungsmitteilung beim Jugendamt,
  • ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.

Um diese Beratungsansprüche sichern zu können, kooperiert die Stadt Heinsberg mit dem Caritasverband für die Region Heinsberg e. V. zur Sicherstellung der Beratung einer insoweit erfahrenen Fachkraft.

Zuständige Einrichtungen