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Zuzähler bei privaten Wasserversorgungsanlagen

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen vom 11.12.2023 in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gebührenpflichtige bei der Wassermenge aus privaten Wasserversorgungsanlagen den Mengennachweis durch einen auf seine Kosten eingebauten und messrichtig funktionierenden Wasserzähler zu führen.

Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln. Diese Wasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.

Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Zuzähler gegen einen geeichten Zähler auszutauschen.

Beispiel: Eichjahr 2025 - Ablauf der Eichung: 31.12.2031

Die Wasserzähler sind umgehend nach Installation der Regenwassernutzungsanlage einzubauen und bei der Stadt Heinsberg mittels Antragsvordruckes anzumelden.

  • Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen vom 11.12.2023 in der zurzeit geltenden Fassung
  • Der Einbau eines Wasserzählers muss bei der Stadt Heinsberg unverzüglich angezeigt werden.
  • Ein Wasserzähler ist für 6 Jahre geeicht und muss im Anschluss ersetzt werden.
  • Es muss eine Wasserversorgungsanlage bestehen.

Einbau des Gartenwasserzählers:

  • Der Einabu des Wasserzählers erfolgt nicht durch die Stadtwerke Heinsberg GmbH. Der Eigentümer ist für die Montage selbst verantwortlich.
  • Es dürfen nur geeichte Wasserzähler eingebaut werden.
  • Der "Zuzähler" ist nach DIN 1988 mit Rückflussverhinderer fest zu installieren. 

Nach dem Einbau des Wasserzählers bzw. Austausch eines veralteten Zählers ist dies umgehend mitzuteilen. Dies ist über das Serviceportal (siehe Onlinedienstleistung) oder den entsprechenden Vordrucken (siehe Downloads) mit den geforderten Unterlagen möglich. Der Vordruck kann online ausgefüllt werden und anschließend per Mail an beitragswesen@heinsberg.de gesendet werden. Bei Bedarf kann der Vordruck auch im Rathaus der Stadt Heinsberg angefordert bzw. abgeholt werden.

Stadt Heinsberg

Der Bürgermeister

-Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung-

Apfelstraße 60

52525 Heinsberg

E-Mail: beitragswesen@heinsberg.de

  • Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung der Stadt Heinsberg, Frau Geffers Tel.:02452/14-6022 oder Frau ten Bosch, Tel.: 02452/14-6023.

Kosten entstehen lediglich für den Erwerb des Wasserzählers.

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