Elektronische Wohnsitzanmeldung

Beschreibung

Elektronische Wohnsitzanmeldung ab dem 01. November 2026 möglich

 

Die Stadt Heinsberg erweitert ihr digitales Serviceangebot: Ab dem 01. November 2026 können Bürgerinnen und Bürger ihre Wohnsitzanmeldung erstmals auch elektronisch erledigen.

Der neue Online-Dienst ermöglicht es, die Anmeldung nach einem Umzug bequem von zu Hause aus vorzunehmen. Der Weg zum Einwohnermeldeamt und die Vereinbarung eines Termins können in geeigneten Fällen entfallen.

 Wohnsitz anmelden – einfach und digital

Die elektronische Wohnsitzanmeldung richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb Deutschlands umziehen und ihre neue Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde anmelden möchten. Die erforderlichen Angaben können online übermittelt werden. Nach erfolgreicher Prüfung und Bearbeitung kann die elektronische Meldebestätigung abgerufen werden. Der aktualisierte Adressaufkleber für den Personalausweis wird postalisch zugestellt.

Was wird für die Nutzung benötigt?

Für die elektronische Wohnsitzanmeldung sind insbesondere folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
  • Die zugehörige PIN und ein geeignetes Smartphone mit NFC-Funktion oder ein Kartenlesegerät.
  • Die erforderliche Ausweis-App sowie ein Nutzerkonto.

Digitaler Service als Ergänzung zum persönlichen Kontakt

Mit der Einführung des Online-Dienstes erleichtert die Stadt Heinsberg den Zugang zu einer häufig benötigten Verwaltungsleistung. Gleichzeitig bleibt das Einwohnermeldeamt für Bürgerinnen und Bürger erreichbar, die den persönlichen Kontakt bevorzugen oder deren Anliegen nicht online bearbeitet werden kann.

Die gesetzliche Pflicht, einen Wohnungswechsel innerhalb der vorgeschriebenen Frist (2 Wochen gem. § 17 BMG) bei der Meldebehörde anzuzeigen, bleibt bestehen.

 

Gemäß § 17 BMG beträgt die Frist zur Anmeldung und Ummeldung 14 Tage, Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Anmeldung, Um- oder Abmeldung erfolgt unverzüglich.

Der Online-Dienst ist ein Service aus Hamburg, der bundesweit bereitgestellt wird. Ab dem 01. November 2026 ist dieser über das Serviceportal der Stadt Heinsberg erreichbar.

Informationen zum Bundesmeldegesetz

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen