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Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Onlinedienstleistung

Kurzbeschreibung

Die Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Heinsberg bestehen.

Beschreibung

Eine Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.

Zum Beispiel:

  • die Erteilung einer Gaststättenkonzession
  • Schank- und Speisewirtschaft
  • Spielhallen, Reisegewerbekarten
  • öffentliche Ausschreibungen
  • Taxi / Mietwagengewerbe

Sie wollen eine Bescheinigung in Steuersachen beantragen?

Die Bescheinigung können Sie mit der Online-Dienstleistung, schriftlich oder telefonisch beantragen.

Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post zu.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen