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Asylbewerberleistungen
Terminvereinbarung erforderlichBeschreibung
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber sowie sonstige Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragsstellung erfolgt bei den nebenstehenden Kontaktpersonen des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg.
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Zuständige Einrichtungen
- Sozialamt
-
- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
sozialamt@heinsberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02452 14-5011
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Telefon: 02452 14-5016
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Telefon: 02452 14-5015
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Telefon: 02452 14-5018
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-
Telefon: 02452 14-5019
Weiterführende Informationen
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber sowie sonstige Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragsstellung erfolgt bei den nebenstehenden Kontaktpersonen des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg.
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/6930/show