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Asylbewerberleistungen

Terminvereinbarung erforderlich

Beschreibung

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber sowie sonstige Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

 

Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragsstellung erfolgt bei den nebenstehenden Kontaktpersonen des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg.

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen