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Schwerbehindertenausweis
OnlinedienstleistungBeschreibung
Bei Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis klicken Sie bitte auf folgenden Link:
Serviceportal des Kreises Heinsberg - Feststellung der Schwerbehinderung
Im Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung durch die Kreisverwaltung Heinsberg -Amt für Soziales-, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg.
Die Kreisverwaltung Heinsberg ist unter folgender Rufnummer zu erreichen: 02452/13-0
Erst- und Änderungsanträge können über die Onlinedienstleistung sowie über den ausfüllbaren PDF-Antrag unter Downloads gestellt werden.
Anträge in Papierform sind auch weiterhin bei der Stadtverwaltung Heinsberg erhältlich.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sozialamt
-
- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
sozialamt@heinsberg.de
- E-Mail:
-
Bei Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis klicken Sie bitte auf folgenden Link:
Serviceportal des Kreises Heinsberg - Feststellung der Schwerbehinderung
Im Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung durch die Kreisverwaltung Heinsberg -Amt für Soziales-, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg.
Die Kreisverwaltung Heinsberg ist unter folgender Rufnummer zu erreichen: 02452/13-0
Erst- und Änderungsanträge können über die Onlinedienstleistung sowie über den ausfüllbaren PDF-Antrag unter Downloads gestellt werden.
Anträge in Papierform sind auch weiterhin bei der Stadtverwaltung Heinsberg erhältlich.
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7136/show