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Wohngeld

Terminvereinbarung erforderlich Onlinedienstleistung

Beschreibung

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum. Wohngeld wird als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gewährt.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

Hinweis:

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen die Kosten der Unterkunft enthalten sind:

  • Bürgergeld (SGB II),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
  • verschiedene andere Sozialleistungen

 

Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.

Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die im Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall).

Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.

 

Ein Erklär-Video zum Wohngeld finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes NRW.

bei Mietzuschuss:

siehe Merkblatt (es werden nur die zutreffenden Unterlagen benötigt)

bei Lastenzuschuss:

siehe Merkblatt (es werden nur die zutreffenden Unterlagen benötigt)

Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel Unterhaltsurteile oder Unterhaltsvereinbarungen.

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

Zuständigkeiten:

  • Frau von der Ruhren (Buchstaben: A - C)
  • Frau Pereira (Buchstaben: D - E)
  • Frau Coenen (Buchstaben: F - H, J, Q, R)
  • Frau Beutler (Buchstaben I, K - P, U, X - Z)
  • Frau Jansen (Buchstaben: S, T, V, W)

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
  • der Höhe des Familieneinkommens und
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Antragsmöglichkeiten

Für die Beantragung von Wohngeld und die Vorlage erforderlicher Nachweise stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Online-Antrag Wohngeld (Onlinedienstleistung)
  • Antragsformulare zum Ausfüllen am PC und Versand per Post (Downloads)
  • Persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Sachbearbeitenden (siehe Hinweise und Besonderheiten) des Sozialamtes der Stadt Heinsberg (Nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen