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Sepa-Mandat / Bankeinzugsermächtigung
OnlinedienstleistungBeschreibung
Durch Erteilung einer Lastschriftermächtigung helfen Sie mit bei der Nutzung automatisierter Buchungsverfahren und vermeiden mögliche, durch Zahlungsverzug entstehende Mahnungen und die damit verbundenen Kosten.
Die Vorteile eines SEPA-Lastschriftmandates sind unter anderem, dass
- das regelmäßige Ausfüllen der Überweisungsträger entfällt,
- Ihre vierteljährlichen Abschläge sowie eventuelle Sonderfälligkeiten fristgerecht abgebucht werden,
- Sie sich den Weg zur Bank oder Post ersparen,
- Sie jedem einzelnen Lastschrifteinzug widersprechen können,
- zudem das erteilte SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass für jedes Ihrer Kassenzeichen ein eigenes SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt werden muss.
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für Finanzen und Beteiligungen -Bereich Zahlungsabwicklung-
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- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
zahlungsabwicklung@heinsberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02452 14-2045
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Telefon: 02452 14-2031
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Telefon: 02452 14-2042