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Wasserzähler zur Gartenbewässerung

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen vom 11.12.2023 in der zurzeit geltenden Fassung können bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge die auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (sog. Wasserschwundmengen) abgezogen werden, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden.

Die Mengen sind durch geeichte Gartenwasserzähler zu ermitteln. Die Eichung muss den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.

Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist ist dieser Gartenwasserzähler gegen einen neuen geeichten Zähler auszutauschen

Beispiel: Eichjahr 2025 – Ablauf der Eichung: 31.12.2031

Die Gartenwasserzähler können bei der Berechnung der Gebühr erst ab dem Zeitpunkt/Zählerstand berücksichtigt werden, nachdem der Vordruck mit Angabe von Zählerstand und Zählernummer sowie aussagefähigen Fotos auf dem das Umfeld der Zapfstelle (inklusive des Bodenbereiches) sowie Zählerstand und -nummer deutlich zu erkennen sind, vorliegen. Die Konformitätserklärung des Herstellers wird ebenfalls als Foto benötigt.  Diese Vorgehensweise ist sowohl bei einer Neuinstallation als auch bei einem Zählerwechsel notwendig. Es erfolgt keine Abnahme durch die Stadtwerke Heinsberg GmbH.

Der Einbau eines Gartenwasserzählers zur Gartenbewässerung muss bei der Stadt Heinsberg angezeigt werden.

Ein Gartenwasserzähler ist für 6 Jahre geeicht und muss nach Ablauf der Eichfrist erneuert werden.

Es muss sichergestellt sein, dass das entnommene Wasser im Erdreich versickert. Es darf also kein Zufluss zum Abfluss/Kanal wie z.B. ein Waschbecken unter dem Zähler vorhanden sein.

Einbau eines Gartenwasserzählers:

  • Der Einbau des Gartenwasserzählers erfolgt nicht durch die Stadtwerke Heinsberg GmbH. Der Eigentümer ist für die Montage selbst verantwortlich.
  • Es dürfen nur geeichte Wasserzähler eingebaut werden.
  • Der Gartenwasserzähler ist nach DIN 1988 mit Rückflussverhinderer fest zu installieren. Denken Sie bitte daran, Ihre Bewässerungseinrichtung mit einer Entleerung zu versehen, wenn Einrichtungen oder Leitungsteile nicht frostfrei verlegt sind.
  • Nach dem Einbau des Gartenwasserzählers bzw. Austausch eines veralteten bzw. defekten Gartenwasserzählers ist dies umgehend mitzuteilen. Dies ist möglich über das Serviceportal (siehe Onlinedienstleistung) oder den entsprechenden Vordruck (siehe Downloads) mit den geforderten Anlagen. Der Vordruck kann online ausgefüllt werden und anschließend per Mail an beitragswesen@heinsberg.de gesendet werden. Bei Bedarf kann der Vordruck auch im Rathaus der Stadt Heinsberg angefordert bzw. abgeholt werden.

Stadt Heinsberg

Der Bürgermeister

-Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung-

Apfelstraße 60

52525 Heinsberg

E-Mail: beitragswesen@heinsberg.de

  • Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung der Stadt Heinsberg, Frau Geffers Tel.:02452/14-6022 oder Frau Mogk-Paulußen, Tel.: 02452/14-6023.

Kosten entstehen lediglich für den Erwerb des Gartenwasserzählers.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen