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Denkmalschutz

Onlinedienstleistung

Kurzbeschreibung

Angelegenheiten der Unteren Denkmalbehörde

Beschreibung

  • Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Stadt Heinsberg
  • Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz (Der Antrag kann auch online gestellt werden)
  • Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
  • Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG

Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden

Die Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß §4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 i.V.m. der Tarifstelle 4a.2 (GV.NRW.S. 262) erhoben.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen