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Beurkundung (Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht, Unterhaltsverpflichtung)
Beschreibung
Das Jugendamt der Stadt Heinsberg beurkundet:
- Die Anerkennung der Vaterschaft und Zustimmung der Mutter, dies ist vor und nach der Geburt möglich (diese Beurkundung ist grundsätzlich auch beim Standesamt möglich).
- Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern, dies ist vor und nach der Geburt möglich.
- Die Verpflichtung zum Kindesunterhalt (Unterhaltstitulierung).
Die Beurkundung kann online beantragt werden.
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt.
Bitte nutzen Sie für eine Terminabsprache die Onlinedienstleistung. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Jugendamt -Sachgebiet Beistandschaft, Beurkundungen, Mündelgeld und Unterhaltsvorschuss-
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- Straße: Apfelstraße Hausnummer: 60
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02452 14-5111
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Telefon: 02452 14-5131
Das Jugendamt der Stadt Heinsberg beurkundet:
- Die Anerkennung der Vaterschaft und Zustimmung der Mutter, dies ist vor und nach der Geburt möglich (diese Beurkundung ist grundsätzlich auch beim Standesamt möglich).
- Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern, dies ist vor und nach der Geburt möglich.
- Die Verpflichtung zum Kindesunterhalt (Unterhaltstitulierung).
Die Beurkundung kann online beantragt werden.
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt.
Bitte nutzen Sie für eine Terminabsprache die Onlinedienstleistung. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7594/show