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Haftpflichtschäden
Kurzbeschreibung
Anträge auf Schadensersatz werden durch die Stabsstelle Recht der Stadt Heinsberg bearbeitet und der GVV-Kommunalversicherung VVaG, Aachener Str. 952-958, 50933 Köln, zur Prüfung und etwaigen Regulierung zugeleitet.
Beschreibung
Sofern Sie unverschuldet durch die Stadt Heinsberg geschädigt wurden, können Sie Schadensersatz beantragen (Haftpflichtanspruch).
Des Weiteren können Sie bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen Ihres Kindes in städtischen Schulen und Kindertagesstätten Schadensersatz beantragen.
Es besteht die Möglichkeit die Formulare als Online-Dienstleistung zu nutzen.
Die Formulare für die Schadenanzeigen stehen Ihnen auch als Download auf dieser Seite zur Verfügung. Diese sind der Stabsstelle Recht bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben (einschl. Anlagen, z.B. Fotos, Kaufbelege o.ä.) zuzuleiten.
Die Einreichung von Anträgen und Anlagen löst nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch oder eine Zahlungsverpflichtung für die Stadt Heinsberg aus.
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
-
Stabsstelle Recht -Sachgebiet Versicherungen/Vergabe-
-
- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
vergabestelle@heinsberg.de
- E-Mail:
-
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Stabsstelle Recht
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- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02452 14-3020
-
-
Telefon: 02452 14-3022
Anträge auf Schadensersatz werden durch die Stabsstelle Recht der Stadt Heinsberg bearbeitet und der GVV-Kommunalversicherung VVaG, Aachener Str. 952-958, 50933 Köln, zur Prüfung und etwaigen Regulierung zugeleitet.
Sofern Sie unverschuldet durch die Stadt Heinsberg geschädigt wurden, können Sie Schadensersatz beantragen (Haftpflichtanspruch).
Des Weiteren können Sie bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen Ihres Kindes in städtischen Schulen und Kindertagesstätten Schadensersatz beantragen.
Es besteht die Möglichkeit die Formulare als Online-Dienstleistung zu nutzen.
Die Formulare für die Schadenanzeigen stehen Ihnen auch als Download auf dieser Seite zur Verfügung. Diese sind der Stabsstelle Recht bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben (einschl. Anlagen, z.B. Fotos, Kaufbelege o.ä.) zuzuleiten.
Die Einreichung von Anträgen und Anlagen löst nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch oder eine Zahlungsverpflichtung für die Stadt Heinsberg aus.
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7598/show