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Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für natürliche Personen)

Onlinedienstleistung

Kurzbeschreibung

Sie benötigen einen Gewerbezentralregisterauszug für eigene Zwecke oder für eine Behörde.

Jede Person (natürliche oder juristische Person) kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen gewerberechtliche Entscheidungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen, erhalten.

Beschreibung

Es wird zwischen dem Gewerbezentralregisterauszug für eigene (private) Zwecke und dem Auszug zur Vorlage bei einer Behörde unterschieden.

Den Antrag können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Einwohnermeldeamt stellen, wenn Sie in Heinsberg wohnen.

Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz - Dienststelle Bundeszentralregister - in der Regel innerhalb von drei Wochen erteilt.

Wenn Sie die Online-Funktion ihres Personalausweises eingeschaltet haben, können Sie Ihr Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauszug auch online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen. Die Beantragung erfolgt beim Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister)

Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass 

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerberegister.

Jeder Auszug aus dem Gewerbezentralregister kostet 13,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen