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Melde- / Aufenthalts- / Lebens- / Haushaltsbescheinigung
Kurzbeschreibung
Für diese Dienstleistung können ab sofort Termine online gebucht werden und montags sowie donnerstags während der nachfolgenden Öffnungszeiten wahrgenommen werden:
Montags: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstags: 08:00 - 12.30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr.
Dienstags, mittwochs und freitags bleibt ein Besuch des Einwohnermeldeamts ohne Terminvereinbarung zwischen 08:00 Uhr und 12:30 Uhr weiterhin möglich.
Es ist jedoch mit erhöhten Wartezeiten bis hin zum Annahmeschluss vor 12.30 Uhr zu rechnen.
Beschreibung
Zur Vorlage bei Behörden werden häufig schriftliche Bestätigungen über eigene Daten aus dem Melderegister gefordert. Der Antrag kann durch persönliche Vorsprache, durch Bevollmächtigung einer dritten Person oder durch Online-Antrag erfolgen. Grundsätzlich ist die Identität nachzuweisen.
Wird ausdrücklich nach einer Lebensbescheinigung oder Haushaltsbescheinigung verlangt, kann diese nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers, Gebühren
Eine Bescheinigung kostet 9,00 Euro, für Rentenzwecke erfolgt die Bescheinigung gebührenfrei
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt -Sachgebiet Einwohnermeldewesen-
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- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
einwohnermeldeamt@heinsberg.de
- E-Mail:
-
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Ordnungsamt
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- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02452 14-3241
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Telefon: 02452 14-3243
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Telefon: 02452 14-3240
-
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Telefon: 02452 14-3242
Für diese Dienstleistung können ab sofort Termine online gebucht werden und montags sowie donnerstags während der nachfolgenden Öffnungszeiten wahrgenommen werden:
Montags: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstags: 08:00 - 12.30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr.
Dienstags, mittwochs und freitags bleibt ein Besuch des Einwohnermeldeamts ohne Terminvereinbarung zwischen 08:00 Uhr und 12:30 Uhr weiterhin möglich.
Es ist jedoch mit erhöhten Wartezeiten bis hin zum Annahmeschluss vor 12.30 Uhr zu rechnen.
Zur Vorlage bei Behörden werden häufig schriftliche Bestätigungen über eigene Daten aus dem Melderegister gefordert. Der Antrag kann durch persönliche Vorsprache, durch Bevollmächtigung einer dritten Person oder durch Online-Antrag erfolgen. Grundsätzlich ist die Identität nachzuweisen.
Wird ausdrücklich nach einer Lebensbescheinigung oder Haushaltsbescheinigung verlangt, kann diese nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers, Gebühren