Baugenehmigungsverfahren

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen, die nicht genehmigungsfrei oder genehmigungsfreigestellt ist, bedarf einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Der Bauantrag einschließlich der notwendigen Bauvorlagen muss in der Regel durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefertigt werden.

In der Landesbauordnung unterscheidet man verschiedene Verfahren. Welches Verfahren für Ihr Bauvorhaben geeignet ist, erfahren Sie in einer Bauberatung oder durch Ihren Architekten.

Hinweis zur digitalen Antragstellung:

Die Stadt Heinsberg nimmt am zentralen elektronischen Antragsprozess des Bauportal.NRW teil (siehe Onlinedienstleistungen). Sie können den Antrag über den Antragsassistenten stellen. Bitte beachten Sie, dass die Bauvorlagen derzeit nur papierbasiert entgegengenommen werden können.

Ihr Antrag gilt daher erst dann als eingegangen, wenn auch die Bauvorlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorliegen. Hinsichtlich der Anzahl der Ausfertigungen gelten die Vorgaben der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO).

Wenn Sie eine Architektin, einen Architekten, eine Bauingenieurin oder einen Bauingenieur mit der Durchführung Ihres Bauvorhabens beauftragt haben, so sollte diese bzw. dieser den Antrag über das Bauportal.NRW stellen. Soweit Sie nicht Bauherrin oder Bauherr sind, ist im Rahmen der Antragstellung eine Vollmacht der Bauherrschaft (siehe Downloads)beizufügen. 

  • Flurkarte
  • Lageplan
  • Baubeschreibung
  • Antragsformular entsprechend dem Verfahren
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte),
  • Berechnungen des Bruttorauminhaltes der Herstellungskosten, der Wohn-, Nutz- und bebauten Fläche.
  • Die Unterlagen sind grundsätzlich in zweifacher Ausfertigung einzureichen, sofern keine externen Beteiligungen im Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Empfehlung: Bitte erfragen Sie vorher die notwendige Anzahl.
  • Zusätzlich können erforderlich werden: Stellplatznachweis, Betriebsbeschreibung, Brandschutzkonzept, Barrierefreikonzept. Bautechnische Nachweise (Statik, Schallschutz, Wärmeschutz) können nachgereicht werden. Die Anforderungen an die einzelnen Bauvorlagen ergeben sich aus der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO).

Zuständigkeiten (Kontaktdaten nebenstehend):

  • Herr Wilms (Amtsleiter)
  • Frau Debiel (Aphoven, Eicken, Erpen, Heinsberg-Nord, Karken, Kempen, Kirchhoven, Laffeld, Lieck, Pütt, Scheifendahl, Straeten, Theberath, Vinn, Waldenrath, Werlo)
  • Herr Lindgens (Dremmen, Himmerich, Horst, Porselen, Randerath, Schafhausen, Schleiden, Uetterath, Unterbruch) 
  • Herr Sönmez (Eschweiler, Grebben, Heinsberg-Mitte, Herb, Oberbruch)