Teilung von Grundstücken

Beschreibung

Beabsichtigen Sie Ihr bebautes Grundstück in mehrere Grundstücke aufzuteilen, bedarf es einer Teilungsgenehmigung durch das Bauaufsichtsamt.

 

Hinweis zur digitalen Antragstellung:

Die Stadt Heinsberg nimmt am zentralen elektronischen Antragsprozess des Bauportal.NRW teil (siehe Onlinedienstleistungen). Sie können den Antrag über den Antragsassistenten stellen. Bitte beachten Sie, dass die Bauvorlagen derzeit nur papierbasiert entgegengenommen werden können.

Ihr Antrag gilt daher erst dann als eingegangen, wenn auch die Bauvorlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorliegen. Hinsichtlich der Anzahl der Ausfertigungen gelten die Vorgaben der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO).

Wenn Sie eine Architektin, einen Architekten, eine Bauingenieurin oder einen Bauingenieur mit der Durchführung Ihres Bauvorhabens beauftragt haben, so sollte diese bzw. dieser den Antrag über das Bauportal.NRW stellen. Soweit Sie nicht Bauherrin oder Bauherr sind, ist im Rahmen der Antragstellung eine Vollmacht der Bauherrschaft (siehe Downloads)beizufügen. 

  • Antragsformular „Antrag auf Grundstücksteilung/ Negativzeugnis“
  • Amtlicher Lageplan aufgestellt durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.

Zuständigkeiten (Kontaktdaten nebenstehend):

  • Herr Wilms (Amtsleiter)
  • Frau Debiel (Aphoven, Eicken, Erpen, Heinsberg-Nord, Karken, Kempen, Kirchhoven, Laffeld, Lieck, Pütt, Scheifendahl, Straeten, Theberath, Vinn, Waldenrath, Werlo)
  • Herr Lindgens (Dremmen, Himmerich, Horst, Porselen, Randerath, Schafhausen, Schleiden, Uetterath, Unterbruch) 
  • Herr Sönmez (Eschweiler, Grebben, Heinsberg-Mitte, Herb, Oberbruch)

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen