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Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten
Beschreibung
Das Bauaufsichtsamt hat
in Zeitabständen von höchstens drei Jahren
- Verkaufsstätten im Sinne der Sonderbauverordnung und
- Versammlungsstätten im Sinne der Sonderbauverordnung
und
in Zeitabständen von höchstens sechs Jahren
- Krankenhäuser,
- Beherbergungsstätten im Sinne der Sonderbauverordnung mit mehr als 60 Betten,
- Hochhäuser mit mehr als 60 m Höhe,
- Großgaragen im Sinne der Sonderbauverordnung,
- allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen,
- Einrichtungen mit Räumen für Pflege- und Betreuungsleistungen von mehr als insgesamt 1.600 m² Bruttogrundfläche in einem Gebäude und
- Kindergärten und Horte mit mehr als 4 Gruppen
zu prüfen.
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsichtsamt
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- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
bauaufsicht@heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02452 14-6310
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Telefon: 02452 14-6312
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Telefon: 02452 14-6314