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Gewerbeabmeldung
Kurzbeschreibung
Der Bereich Gewerbe ist zu erreichen unter 02452/143230 sowie gewerbeamt@heinsberg.de
Beschreibung
Eine Gewerbeabmeldung hat dann zu erfolgen, wenn das Gewerbe dauerhaft aufgegeben wird.
Wird der Gewerbebetrieb an einen Ort außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Stadt Heinsberg verlegt, bedarf es ausschließlich einer Gewerbeanmeldung bei dem zuständigen Gewerbeamt der zukünftigen Betriebsstätte. Die Gewerbeabmeldung wird im Nachgang auf Behördenweg ohne weiteres Zutun der gewerbetreibenden Person durchgeführt. Eine entsprechende Ausfertigung der Gewerbeabmeldung wird nur noch auf besondere Anfrage durch die gewerbetreibende Person erstellt. Grundsätzlich ist die Gewerbeanmeldung der neuen Betriebsstätte als Nachweis der Änderung der Betriebsstätte ausreichend, da die vorherige Betriebsstätte entsprechend bei der Gewerbeanmeldung anzugeben ist.
- Ausweisdokument
-
Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht, Ihr Ausweisdokument (eine Kopie ist ausreichend) und ihr eigenes Ausweisdokument mitbringen.
Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufgabe der Tätigkeit abmelden.
Zur rechtzeitigen Erstattung der Gewerbemeldung sind Sie somit verpflichtet.
Die Gewerbeabmeldung ist folglich innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor oder nach Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit (i. d. R. ein Monat) vorzunehmen.
Sollte die Aufgabe des Gewerbes länger als einen Monat zurückliegen, wird ein Verwarnungsgeld erhoben bzw. ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die Angaben müssen vollständig gemacht werden.
Die erforderlichen Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden.
Die fristgerechte Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt -Sachgebiet Gewerbe/Verkehr-
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- Straße: Apfelstraße Hausnummer: 60
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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Ordnungsamt
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- Straße: Apfelstraße Hausnummer: 60
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02452 14-3230
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E-Mail: gewerbeamt@heinsberg.de
Der Bereich Gewerbe ist zu erreichen unter 02452/143230 sowie gewerbeamt@heinsberg.de
Eine Gewerbeabmeldung hat dann zu erfolgen, wenn das Gewerbe dauerhaft aufgegeben wird.
Wird der Gewerbebetrieb an einen Ort außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Stadt Heinsberg verlegt, bedarf es ausschließlich einer Gewerbeanmeldung bei dem zuständigen Gewerbeamt der zukünftigen Betriebsstätte. Die Gewerbeabmeldung wird im Nachgang auf Behördenweg ohne weiteres Zutun der gewerbetreibenden Person durchgeführt. Eine entsprechende Ausfertigung der Gewerbeabmeldung wird nur noch auf besondere Anfrage durch die gewerbetreibende Person erstellt. Grundsätzlich ist die Gewerbeanmeldung der neuen Betriebsstätte als Nachweis der Änderung der Betriebsstätte ausreichend, da die vorherige Betriebsstätte entsprechend bei der Gewerbeanmeldung anzugeben ist.
- Ausweisdokument
-
Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht, Ihr Ausweisdokument (eine Kopie ist ausreichend) und ihr eigenes Ausweisdokument mitbringen.
Die Angaben müssen vollständig gemacht werden.
Die erforderlichen Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden.
Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufgabe der Tätigkeit abmelden.
Zur rechtzeitigen Erstattung der Gewerbemeldung sind Sie somit verpflichtet.
Die Gewerbeabmeldung ist folglich innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor oder nach Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit (i. d. R. ein Monat) vorzunehmen.
Sollte die Aufgabe des Gewerbes länger als einen Monat zurückliegen, wird ein Verwarnungsgeld erhoben bzw. ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Der Bereich Gewerbe ist zu erreichen unter 02452/143230 sowie gewerbeamt@heinsberg.de
Der Bereich Verkehr ist zu erreichen unter 02452/143203 sowie strassenverkehr@heinsberg.de
Amt 32