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Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für juristische Personen)
Kurzbeschreibung
Der Bereich Gewerbe ist zu erreichen unter 02452/143230 sowie gewerbeamt@heinsberg.de
Sie benötigen einen Gewerbezentralregisterauszug für eigene Zwecke oder für eine Behörde.
Beschreibung
Jede Person (natürliche oder juristische Person) kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen gewerberechtlichen Entscheidungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen, erhalten.
Es wird zwischen dem Gewerbezentralregisterauszug für eigene (private) Zwecke und dem Auszug zur Vorlage bei einer Behörde unterschieden.
Der Gewerbezentralregisterauszug für eine juristische Person, die ihren Betriebssitz in Heinsberg hat, kann vom Geschäftsführer/gesetzlichen Vertreter persönlich beim Ordnungsamt – Sachgebiet Gewerbe/Verkehr beantragt werden.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz – Dienststelle Bundeszentralregister – in der Regel innerhalb von drei Wochen erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
- Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit Auskünften aus dem Gewerberegister.
Jeder Auszug aus dem Gewerbezentralregister kostet 13,00 €.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt -Sachgebiet Gewerbe/Verkehr-
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- Straße: Apfelstraße Hausnummer: 60
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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Ordnungsamt
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- Straße: Apfelstraße Hausnummer: 60
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02452 14-3230
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E-Mail: gewerbeamt@heinsberg.de
Der Bereich Gewerbe ist zu erreichen unter 02452/143230 sowie gewerbeamt@heinsberg.de
Sie benötigen einen Gewerbezentralregisterauszug für eigene Zwecke oder für eine Behörde.
Jede Person (natürliche oder juristische Person) kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen gewerberechtlichen Entscheidungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen, erhalten.
Es wird zwischen dem Gewerbezentralregisterauszug für eigene (private) Zwecke und dem Auszug zur Vorlage bei einer Behörde unterschieden.
Der Gewerbezentralregisterauszug für eine juristische Person, die ihren Betriebssitz in Heinsberg hat, kann vom Geschäftsführer/gesetzlichen Vertreter persönlich beim Ordnungsamt – Sachgebiet Gewerbe/Verkehr beantragt werden.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz – Dienststelle Bundeszentralregister – in der Regel innerhalb von drei Wochen erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
- Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit Auskünften aus dem Gewerberegister.
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9640/showDer Bereich Gewerbe ist zu erreichen unter 02452/143230 sowie gewerbeamt@heinsberg.de
Der Bereich Verkehr ist zu erreichen unter 02452/143203 sowie strassenverkehr@heinsberg.de
Amt 32