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Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte sowie Ausnahmen vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen
Kurzbeschreibung
Der Bereich Verkehr ist zu erreichen unter 02452/143203 sowie strassenverkehr@heinsberg.de
Beschreibung
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
Eine Ausnahmegenehmigung hiervon kann in Einzelfällen erteilt werden, wenn bspw. leicht verderbliche Lebensmittel zur Versorgung der Bevölkerung transportiert werden.
Transporte welche mit Ladung die gesetzlichen Maße der StVO überschreiten, bedürfen ebenfalls eine Genehmigung der Ordnungsbehörde. Hier können ggf. Begleitfahrzeuge und andere Auflagen der Genehmigung beigefügt werden.
- Ausgefüllter Antragsvordruck
Der ausgefüllte Antragsvorduck ist schriftlich, in digitaler oder postalischer Form, mindestens zwei Wochen vor dem Transport einzureichen. Die Genehmigung wird dem Antragsteller daraufhin zugeschickt.
Gebühren werden je nach Art und Umfang des Transportes oder der Ausnahmegenehmigung vom Verkehrsverbot fällig.
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Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt -Sachgebiet Gewerbe/Verkehr-
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- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
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Ordnungsamt
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- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02452 14-3231
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Telefon: 02452 14-3232
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Telefon: 02452 14-3233
Der Bereich Verkehr ist zu erreichen unter 02452/143203 sowie strassenverkehr@heinsberg.de
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
Eine Ausnahmegenehmigung hiervon kann in Einzelfällen erteilt werden, wenn bspw. leicht verderbliche Lebensmittel zur Versorgung der Bevölkerung transportiert werden.
Transporte welche mit Ladung die gesetzlichen Maße der StVO überschreiten, bedürfen ebenfalls eine Genehmigung der Ordnungsbehörde. Hier können ggf. Begleitfahrzeuge und andere Auflagen der Genehmigung beigefügt werden.
- Ausgefüllter Antragsvordruck
Der ausgefüllte Antragsvorduck ist schriftlich, in digitaler oder postalischer Form, mindestens zwei Wochen vor dem Transport einzureichen. Die Genehmigung wird dem Antragsteller daraufhin zugeschickt.
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9848/showDer Bereich Gewerbe ist zu erreichen unter 02452/143230 sowie gewerbeamt@heinsberg.de
Der Bereich Verkehr ist zu erreichen unter 02452/143203 sowie strassenverkehr@heinsberg.de
Amt 32