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Festumzüge
Beschreibung
Im Zusammenhang mit diversen Brauchtumsveranstaltungen und einhergehenden Festumzügen im öffentlichen Verkehrsraum, ist eine Genehmigung der Ordnungsbehörde notwendig.
Im Rahmen eines Festumzuges sind die evtl. erforderlichen Straßenzüge zu sperren und insbesondere an Einmündungen Warnposten einzusetzen.
Für die Erlaubnis einer Veranstaltung auf öffentlichen Flächen hat der Veranstalter den ausgefüllten Antrag, inklusive der unterzeichneten Veranstaltererklärung und eines entsprechenden Versicherungsnachweises, spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung bei der Ordnungsbehörde vorzulegen.
Verkehrszeichen und weitere Absperrmaterialien sind vom Veranstalter selbst zu beschaffen und aufzustellen.
Zuständige Einrichtungen
- Rechts- und Ordnungsamt
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- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
ordnungsamt@heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02452 14-3018
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Telefon: 02452 14-3019
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Telefon: 02452 14-3017