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Genehmigung von Grabmalen u. Grabeinfassungen

Beschreibung

Gemäß §§ 17 bis 21 der derzeit geltenden Friedhofssatzung der Stadt Heinsberg bedarf jegliche Errichtung und Veränderung von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Heinsberg der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

Hierbei zu beachten, dass nur der Nutzungsberechtigte der Grabstätte antragsberechtigt ist.

  • Grabmalantrag 2-fach
  • Zeichnung der Grabmalanlage 2-fach

Die Gebühr richtet sich nach der derzeit geltenden Friedhofs- und Gebührensatzung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen