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Genehmigung von Grabmalen u. Grabeinfassungen
Beschreibung
Gemäß §§ 17 bis 21 der derzeit geltenden Friedhofssatzung der Stadt Heinsberg bedarf jegliche Errichtung und Veränderung von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Heinsberg der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Hierbei zu beachten, dass nur der Nutzungsberechtigte der Grabstätte antragsberechtigt ist.
- Grabmalantrag 2-fach
- Zeichnung der Grabmalanlage 2-fach
Die Gebühr richtet sich nach der derzeit geltenden Friedhofs- und Gebührensatzung.
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Zuständige Einrichtungen
- Tiefbauamt -Bereich Friedhofswesen-
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- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
friedhofsamt@heinsberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02452 14-6615
Gemäß §§ 17 bis 21 der derzeit geltenden Friedhofssatzung der Stadt Heinsberg bedarf jegliche Errichtung und Veränderung von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Heinsberg der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Hierbei zu beachten, dass nur der Nutzungsberechtigte der Grabstätte antragsberechtigt ist.
- Grabmalantrag 2-fach
- Zeichnung der Grabmalanlage 2-fach