Hundesteuer

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Hundesteuer:

Jede persönlichen Zwecken dienende Hundehaltung im Stadtgebiet Heinsberg ist hundesteuerpflichtig. Die Hundesteuer wird entsprechend der Hundesteuersatzung der Stadt Heinsberg festgesetzt. Die aktuellen Hundesteuersätze entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Heinsberg in der zur Zeit gültigen Fassung.

Beginn und Ende der Steuerpflicht

  • Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Hundes muss die Anmeldung zur Hundesteuer vorgenommen werden.
  • Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt.
  • Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
  • Hunde, die ab dem 01.07.2025 direkt aus dem Tierheim für den Kreis Heinsberg e.V. (Stapper Straße 85, 52525 Heinsberg) in den eigenen Haushalt aufgenommen werden, können für 24 Monate von der Hundesteuer befreit werden. Die Vorlage des entsprechenden Tierübernahmevertrages ist hierzu erforderlich. Ausgenommen von der Steuerbefreiung sind sog. "Listenhunde". Für weitere Fragen diesbezüglich sowie in allen Hundesteuerangelegenheiten stehen Frau Robertz oder Herr Honold unter der Rufnummer 02452-142020 zur Verfügung.

Das Halten eines nicht versteuerten oder nicht angezeigten (großen) Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

  • Vorgehen Anmeldung 

Hunde können beim Steueramt online oder telefonisch  angemeldet werden.
Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugesandt.

  • Vorgehen Abmeldung

Eine Abmeldung kann online oder gegen Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung erfolgen. Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurückzugeben oder einzusenden. Nach der Abmeldung von der Hundesteuer ergeht ein entlastender Hundesteuerbescheid.

  • Vorgehen Antrag Hundesteuer-Ersatzmarke

Grundsätzlich erfolgt die Zusendung einer Hundesteuermarke mit dem ersten Festsetzungsbescheid zur Hundesteuer. Diese Marke gilt, solange der Hund vom Halter im Stadtgebiet gehalten wird.

Eine Ersatzmarke kann bei Verlust gegen Zahlung einer Schutzgebühr von 3,00 € im Rathaus, Apfelstraße 60, Zimmer 303, persönlich (Barzahlung) oder online (elektr. Zahlweg) beantragt werden.         

  • Die zu zahlende Hundesteuer entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen